Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung

„Vive l’amitié franco-allemande!“ – mit diesem Leitsatz bin ich, genauso wie viele andere Saarländer*innen auch, förmlich aufgewachsen. Die geographische Nähe zu Frankreich, das gute Verhältnis zu unseren Nachbar*innen und die Lebensart des „savoir vivre“ sind ein nicht zu verleugnender Bestandteil der saarländischen Identität.

Die grenzüberschreitende, politische Zusammenarbeit mit Frankreich ist seit den frühen Jahren der Bundesrepublik Quintessenz für das Gelingen der Europäischen Idee. Grundlegend für die deutsch-französische Zusammenarbeit war die Unterzeichnung des Élysée-Vertrages im Jahr 1963. Am 22. Januar 2018, also 55 Jahre nach der Erstunterzeichnung, haben Deutschland und Frankreich diesen Freundschaftsvertrag erneuert. Im Zusammenhang damit ist zunächst die deutsch-französische Arbeitsgruppe entstanden, die sich aus Parlamentarier*innen der französischen Assemblée Nationale und dem Deutschen Bundestag zusammensetzte.

Das von dieser deutsch-französischen Arbeitsgruppe ausgehandelte Parlamentsabkommen bildet die Grundlage für die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung, deren konstituierende Sitzung unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und dem Präsident der Assemblée Nationale Richard Ferrand im März 2019 in Paris stattfand.

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale. Dabei wurde vereinbart, dass wir mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen wollen. Die Zielsetzung der Versammlung ist vielfältig. Im Mittelpunkt steht allerdings die Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen den beiden maßgeblichen Gesetzgebungsorganen in Frankreich und Deutschland. Dies soll durch gemeinsame Sitzungen, Berichterstattergespräche und Anhörungen aber auch durch den Ausbau verschiedener deutsch-französischer Programme erreicht werden. Ein Novum ist dabei auch, dass ein grundsätzliches Zutrittsrecht zu den jeweiligen Ausschusssitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der europäischen Union im jeweils anderen Parlament besteht.

Besonders am Herzen liegt mir in meiner Funktion als Mitglied der deutsch-französischen Parlamentarierversammlung natürlich auch die einzigartige Rolle des Saarlandes in der Grenzregion zwischen Frankreich und Deutschland zu stärken. Innerhalb der parlamentarischen Verhandlungen zum deutsch-französischen Freundschaftsvertrag konnte ich schon von Beginn an mit dafür sorgen, dass der für das Saarland so wichtige deutsch-französische Regional- und Fernverkehr fest in den Planungen der deutsch-französischen Vorhabenliste des Aachener Vertrages, also des Freundschaftsvertrages, verankert wurde. Mir war und ist es wichtig, grenzüberschreitende Projekte mit Leben zu erfüllen. Dabei kommt dem grenzüberschreitenden Personenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich eine große Vorbildfunktion zu.

Weitere Informationen bezüglich der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung findet ihr hier.